Das kann doch alles nicht wahr sein! Laut Vollzug der Bayerischen Bauordnung verstoßen wir gegen einen weiteren Punkt: „Neben Kniestock und Eindeckungsfarbe wird auch die Festsetzung über die zulässigen Erdbewegungen nicht eingehalten (max. +/- 0,80 m). Bitte beantragen Sie ergänzend entspr. Befreiung über die Gemeinde Dittelbrunn und senden Sie uns den Antrag in 3-facher Fertigung […]