Nachdem Herr Borgmann die Änderungen nicht direkt, wie gedacht, im Landratsamt einzeichnen konnte, wurde er nochmal zur Gemeinde nach Hambach geschickt. Dort wurde dann die Befreiung über die zulässigen Erbewegungen per Unterschrift und Stempel abgesegnet. Dann gings wieder zum Landratsamt, die dann ebenfalls die Befreiung akzeptierten. Jetzt warten wir noch auf den ENDGÜLTIGEN schritlichen Bescheid.