Gestern erhielten wir einen Anruf von Frau Landgraf von Hanse-Haus.
Beim Durchsehen der Baugenehmigung ist wohl aufgefallen, dass es Ungereimtheiten mit unserer Baugenehmigung gibt.

Das Problem sei wohl unser Kniestock von 1,20 Metern.
In der Baugenehmigung steht aber der Zusatz, dass „konstruktive Widerlager ab einer Höhe von 0,50m als Kniestöcke gelten und nicht zulässig sind.“
Dies kann jedoch nicht wirklich stimmen, da im Bebauungsplan keine Einschränkungen bzgl. des Kniestocks zu finden sind.

Herr Borgmann will das für uns gleich am Montag klären.